Der Ältestenrat muss gemäß Satzung bei Nichtfunktions- fähigkeit des Vorstands tätig werden und hat aus 5 Personen zu bestehen.
1
Paul Ricken
seit 2004
2
Hermann Diek
3
Derk Stiepel (Bund)
4
Manfred Machein
seit 2008
5
Hermann Warrink
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